Anmeldeschluss: 05.06.25
Seminar-Nr.: 1711
Veranstaltungsort: Bremen
Kategorien:
Beschreibung
Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Dieses Seminar widmet sich dem letzten Abschnitt des Betriebsverfassungsgesetzes, und zwar der Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Eine genaue Kenntnis der Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten ist von besonderer Bedeutung.
Dabei wird das Thema der Betriebsänderung behandelt, da dies notwendige Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan auslöst.
Es wird u.a. besprochen werden, welchen Inhalt und Zweck der Interessenausgleich hat, welchen Inhalt ein Sozialplan haben kann und welche Bedeutung die Einigungsstelle im Zusammenhang mit diesen Verhandlungen hat.
In dieser Betriebsratsschulung werden auch die Möglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung behandelt.
Schließlich werden Fragen zu der Funktion des Wirtschaftsausschusses in einem Überblick behandelt sowie die Möglichkeiten, auch in Betrieben ohne Wirtschaftsausschuss die erforderlichen Informationen zu erlangen.
Wesentliche Seminarinhalte
Die Betriebsänderung
- der Begriff der Betriebsänderung
- Erkennen einer Betriebsänderung
- der Interessenausgleich und der Sozialplan
- die Einigungsstelle
Grundzüge des Wirtschaftsausschusses und dort, wo ein Wirtschaftsausschuss nicht gebildet werden kann, der Umfang des allgemeinen Informationsanspruches gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG
Die Personalplanung gem. § 92 BetrVG
Beschäftigungssicherung gem. § 92 a BetrVG
Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats
Seminargebühr:
955,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale