Anmeldeschluss: 24.10.25
Seminar-Nr.: 1721
Veranstaltungsort: Bremen
Kategorien:
Beschreibung
Eine Vielzahl von Betriebsratsmitgliedern, häufig die Vorsitzenden der Gremien, sind in Personalunion auch ArbeitnehmervertreterInnen im fakultativen oder obligatorischen Aufsichtsrat des Unternehmens.
Sie sind zum einen als Aufsichtsratsmitglied gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere auch der umfassenden Verschwiegenheitspflicht, unterworfen. Andererseits sind sie als Mitglied der Arbeitnehmervertretungsgremien selbstverständlich gegenüber diesen und gegebenenfalls auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sie in diese Position gewählt haben, in bestimmten Situationen auskunfts- und rechenschaftspflichtig.
Dies bedeutet häufig für ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat ein „Wandeln auf einem schmalen Grat“. Sie müssen einerseits ihre Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen, andererseits auch gegenüber den Gremien und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erfüllen.
Das vorliegende Seminar gibt einen intensiven Überblick der in diesem Zusammenhang bestehenden Rechte und Pflichten unter besonderer Berücksichtigung der dazu ergangenen aktuellen Rechtsprechung.
Wesentliche Seminarinhalte
Geltungsbereich der Gesetze mit Arbeitnehmervertretungen in den Aufsichtsräten
Verfahrens- und Organisationsrechte des Aufsichtsrates
Die laufenden Aufsichtsratssitzungen
Arbeitnehmervorbesprechungen
Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen
Willensbildung und Zustandekommen von Beschlüssen
Informations-, Kontroll- und Gestaltungsrechte der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Informationsrechte der betrieblichen Interessenvertretung gegenüber den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat
Durchsetzung der Rechte
Information durch die Gesellschafterversammlung
Verschwiegenheitspflicht
Vergütung und Aufwendungsersatz
Kündigungsschutz
Seminargebühr:
475,- € zzgl. MwSt. und Tagungspauschale